Sie möchten ein abgemeldetes Auto auf eigener Achse überführen? Dann brauchen Sie in der Regel ein Kurzzeitkennzeichen. In dieser Anleitung erfahren Sie, was ein Kurzzeitkennzeichen ist, wann Sie es für die Fahrzeugüberführung benötigen, welche Unterlagen nötig sind, was es kostet – und wann sich die Profi-Überführung mehr lohnt.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen (oft „5-Tages-Kennzeichen“ genannt) ist ein gelbes Kennzeichen mit farbigem Datumsstreifen am rechten Rand. Es ist maximal fünf Tage gültig und für Probe-, Prüfungs- und vor allem Überführungsfahrten gedacht. Damit dürfen Sie ein abgemeldetes, aber verkehrssicheres Fahrzeug legal im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Wann brauche ich es für die Überführung?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist sinnvoll, wenn:
- das Fahrzeug abgemeldet ist und keine gültigen Kennzeichen mehr hat,
- Sie es selbst auf eigener Achse zum Zielort fahren möchten,
- das Auto fahrbereit und verkehrssicher ist.
Wird das Fahrzeug dagegen auf einem Trailer transportiert, benötigen Sie kein Kennzeichen. Welche Variante passt, lesen Sie im Ratgeber „Eigene Achse oder Trailer?“.
Voraussetzung: gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
Wichtig: Für die Nutzung im öffentlichen Verkehr verlangt die Zulassungsstelle in der Regel eine gültige HU (TÜV). Ist die HU abgelaufen, dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen meist nur direkt zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt fahren. Für nicht fahrbereite oder nicht verkehrssichere Autos ist der Trailer-Transport die richtige – und oft einzige legale – Wahl.
Welche Unterlagen brauche ich?
- Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für das Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), häufig auch Teil II
- Nachweis der gültigen HU (TÜV-Bericht)
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen (Richtwerte):
| Posten | ca. Kosten |
|---|---|
| Kennzeichen-Schilder (prägen) | 20 – 30 € |
| Gebühr Zulassungsstelle | ca. 13 € |
| Kurzzeit-Versicherung (eVB) | 30 – 90 € |
| Gesamt | ca. 60 – 150 € |
Die Spanne hängt vor allem vom Versicherungstarif und der jeweiligen Zulassungsstelle ab.
Schritt für Schritt zum Kurzzeitkennzeichen
- eVB-Nummer bei einer Kfz-Versicherung besorgen.
- Unterlagen zusammenstellen und gewünschtes Startdatum festlegen.
- Zur Zulassungsstelle gehen und das Kennzeichen beantragen.
- Schilder beim Schilderpräger anfertigen lassen.
- Innerhalb von fünf Tagen die Überführungsfahrt durchführen.
Kurzzeitkennzeichen selbst machen oder Überführung beauftragen?
Der Aufwand lohnt sich nicht immer: Versicherung organisieren, zur Zulassungsstelle, Schilder prägen, selbst fahren und Sprit zahlen. Bei Car Track Protect übernehmen wir die komplette Fahrzeugüberführung zum Festpreis – auf eigener Achse oder per Trailer, deutschlandweit, vollversichert und mit Übergabeprotokoll. Was das kostet, sehen Sie im Kosten-Ratgeber oder direkt im Preisrechner.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Maximal fünf Tage ab dem beantragten Startdatum.
Brauche ich TÜV für ein Kurzzeitkennzeichen?
Für Fahrten im öffentlichen Verkehr ist in der Regel eine gültige HU nötig. Ohne HU sind meist nur Fahrten direkt zur Prüfstelle erlaubt.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Insgesamt etwa 60 bis 150 €, je nach Versicherung und Zulassungsstelle.
Brauche ich ein Kennzeichen beim Trailer-Transport?
Nein. Wird das Auto auf dem Anhänger transportiert, ist kein Kurzzeitkennzeichen erforderlich.
Mehr zu Preisen und Ablauf finden Sie im Ratgeber „Was kostet eine Fahrzeugüberführung?“.
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